EINBINDUNG VON GLEICHSTELLUNGS- UND BEHINDERTENBEAUFTRAGTEN IN DAS RECRUITING
Barrierefreie Zugänge zu Bewerbungsprozessen sind eine wichtige Anforderung an die Praxis des Recruitings. Nicht immer lassen sich für alle Arten und Ausprägungsgrade von Behinderung jedoch Prozesse sicherstellen, die exakt gleich funktionieren wie für nicht-behinderte Bewerber. Das betrifft trotz aller entsprechenden Testkonstruktionen insbesondere die Bewerbervorauswahl mit psychologischen Testverfahren – immer dann, wenn das Merkmal der Behinderung im Messbereich des Tests liegt. Das gilt z.B. für viele Tests zur Messung von Bearbeitungsgeschwindigkeit mit visuellem Material. Sowohl visuelle als auch motorische Einschränkungen benachteiligen Bewerber mit Behinderungen hierin sehr. Auf diese Tests (sofern sie Anforderungsbezug zum Job aufweisen) deshalb für alle Bewerber zu verzichten, wäre diagnostisch falsch. Deshalb haben wir bei HR Diagnostics eine Lösung zur „positiven Diskriminierung" entwickelt, mit der die zuständigen Stellen im frühen Bewerbungsprozess auf behinderte Kandidaten aufmerksam gemacht werden, bevor eine Testung stattfindet. Bewerbungen von Kandidaten, die (auf freiwilliger Basis) angeben, dass Sie schwerbehindert sind, werden automatisch an die Schwerbehindertenbeauftragten weitergeleitet. Durch diese Maßnahmen können Menschen mit Behinderungen frühzeitig identifiziert und eine individuelle und auf die jeweiligen Möglichkeiten des Kandidaten und des Unternehmens zugeschnittene Auswahl durchgeführt werden, ohne hierbei den Gesamtprozess für die größeren Volumen zu verändern.
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